Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse
Diese AGB regeln die Teilnahme an den von Jessica Otte angebotenen Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in diese Bedingungen an.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch und ist verbindlich. Ein Vertrag kommt mit der Bestätigung durch die Hebamme zustande.
Die Partnergebühr ist bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn per Überweisung zu entrichten.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Eine Haftung für Schäden, Verletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen wird ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Hebamme.
Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Kursverwaltung genutzt.
Änderungen des Kursablaufs oder der Termine bleiben vorbehalten.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebamme einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.